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   VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88   

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VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88 (https://dejure.org/1988,22339)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.06.1988 - 1 TG 1627/88 (https://dejure.org/1988,22339)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 1988 - 1 TG 1627/88 (https://dejure.org/1988,22339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - "Bestenauslese": Wertung der Berufserfahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1988, 1072
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88
    Wenn auch eine größere Berufserfahrung als Schulleiter des Antragstellers nicht übersehen werden kann und es die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn gebietet, sich bei Beförderungen ausschließlich von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen und einen Beamten nicht willkürlich von einer Beförderung auszuschließen, läßt doch der weite Ermessensspielraum des Dienstherrn im Rahmen von Auswahlentscheidungen vielen Erwägungen Raum, welchen Umständen er hierbei das größere Gewicht beimißt (so Senatsbeschluß vom 18.02.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259 mit weiteren Nachweisen).

    In diesem Rahmen konnte er die Anforderungen und sonstigen sachlichen Umstände gewichten, die das zu besetzende Amt an den Bewerber stellt (vgl. Senatsbeschluß vom 18.02.1985, a.a.O., mit weiteren Nachweisen) und im Rahmen seines Auswahlermessens sachgerechte Bewertungsmerkmale festsetzen, die ihm für die Besetzung der Schulleiterstellen an der Musterschule in F. vorrangig erschienen (vgl. Senatsbeschluß vom 18.02.1985, a.a.O., unter Hinweis auf OVG Koblenz, Urteil vom 11.04.1984 - II A 39/83 -, AS Rheinland-Pfalz, 18, 445).

  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88
    Im Ansatz zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß das Leistungsprinzip durch das Laufbahnprinzip beschränkt wird, wie es der erkennende Senat in seinem auch vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß vom 27.03.1986 - 1 TG 678/86 - (Hess. VGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205 = NVwZ 1986, 766) dargelegt hat.

    Auch für den beruflichen Werdegang der Lehrer hält der erkennende Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß das Leistungsprinzip durch das Laufbahnprinzip ergänzt und im Sinne einer Rahmenbedingung beschränkt wird (so Senatsbeschluß vom 27.03.1986 - 1 TG 678/86 -, a.a.O.; vgl. auch Battis, a.a.O., § 8 Erl. I; Fürst, a.a.O., K vor § 15 RdNr. 4 und § 23 RdNr. 8, 9).

  • VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87

    Entscheidungsspielraum des Dienstherrn bei Besetzung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88
    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluß vom 29.09.1987 - 1 TG 2160/87 - ausgeführt, daß dem Dienstherrn bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens für die Besetzung von Beförderungsdienstposten ein Freiraum zusteht, den er in gerichtlich nicht angreifbarer Weise ausfüllen kann, sofern er dabei dem in Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 134 Hessische Verfassung und § 8 Abs. 1 HBG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Rechnung trägt.
  • VGH Hessen, 13.06.1988 - 1 TG 2054/88

    Bewerbungsverfahren: Besetzung einer Schulleiterstelle; Bewerber aus dem

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88
    Zunächst weist der erkennende Senat erneut darauf hin, daß der Antragsgegner in Verwaltungsstreitverfahren, in denen es - wie im vorliegenden Falle - um die Besetzung von Schulleiterstellen der Besoldungsgruppe A 14 BBesO und höher geht, entgegen der Auffassung des Hessischen Kultusministeriums nicht von dem jeweiligen Regierungspräsidenten, sondern von dem Hessischen Kultusminister vertreten wird (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 13.06.1988 - 1 TG 2054/88 -) .
  • VGH Hessen, 29.01.1987 - 1 TG 3162/86

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei Übertragung der Funktion eines

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88
    Im Ansatz zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß das Leistungsprinzip durch das Laufbahnprinzip beschränkt wird, wie es der erkennende Senat in seinem auch vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß vom 27.03.1986 - 1 TG 678/86 - (Hess. VGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205 = NVwZ 1986, 766) dargelegt hat.
  • VGH Hessen, 13.01.1989 - 1 TG 3873/88

    Besetzung einer Schulleiterstelle - Einstweilige Anordnung

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 28.6.1988 -1 TG 1627/88 - (DVBl. 1988, 1072 = ZBR 1988, 392) ausgeführt, daß unter mehreren (gleichwertigen) Bewerbern derjenige für die Besetzung einer Schulleiterstelle auszuwählen sei, der bereits Funktionsämter innegehabt habe und darin am weitesten vorangeschritten sei.

    Das gilt um so mehr, als der weite Ermessensspielraum des Dienstherrn im Rahmen von Auswahlentscheidungen vielen Erwägungen Raum läßt, welchen Umständen er hierbei das größere Gewicht beimißt (so auch Senatsbeschluß vom 28.6.1988 - 1 TG 1627/88 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259 m.w.N.).

  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

    Für die Vergabe höherwertiger Dienstposten folgt hieraus, dass Beamte, die bereits eine längere Berufserfahrung in ihrer Laufbahn aufzuweisen haben, für höherwertige Aufgaben regelmäßig besser geeignet sind als Bewerber, die keine bzw. vergleichbare (Beamten-) Berufserfahrung aufzuweisen haben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.06.1988, DVBl. 1988, 1072).
  • VGH Hessen, 27.02.1989 - 1 TG 4651/88

    Laufbahnprinzip und Auswahlermessen bei Beförderung zum Schulleiter

    Zwar hat der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 28.6.1988 - 1 TG 1627/88 - (DVBl. 1988, 1072) ausgeführt, daß unter mehreren (gleichwertigen) Bewerbern derjenige für die Besetzung einer Schulleiterstelle auszuwählen sei, der bereits Funktionsämter innegehabt habe und darin am weitesten vorangeschritten sei.
  • VG Magdeburg, 15.04.2013 - 5 B 326/12

    Bewerberkreis für das Amt des Rektors der Fachhochschule Polizei

    Insofern wird das Leistungsprinzip durch das Laufbahnprinzip in dem Sinne gestaltet, als das Laufbahnrecht den gesetzlichen Rahmen vorgibt, in dem ein Amt nach dem Grundsatz der Bestenauslese besetzt werden kann (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 28. Juni 1988 - 1 TG 1627/88 -, DVBl. 1988, 1072).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 6 B 304/11

    Einstweiliger Rechttschutz gegen den Ausschluss einer Rektorin von einem weiteren

    Sie missversteht die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen von ihr zitierten Beschluss vom 28. Juni 1988 - 1 TG 1627/88 -, DVBl. 1988, 1072, wenn sie annimmt, diese geböten eine solche Schlussfolgerung.
  • VG Gießen, 01.08.1997 - 5 G 1665/96

    Stellenbesetzungsverfahren: Vorstellungsgespräch - unfaire Fragestellung -

    Liegen keine besonderen Umstände des Einzelfalls vor, hat der Dienstherr danach unter mehreren Bewerbern denjenigen auszuwählen, der in der Laufbahn am weitesten vorangeschritten ist (VG Gießen, Beschl. v. 14.07.1997 - 5 G 234/97 - vgl. Hess. VGH, Beschlüsse v. 28.06.1988, DVBl. 1988, 1072 u. v. 27.03.1986, ZBR 1986, 205).
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